Familienausschuss des Deutschen Bundestages: Leaving Care

Der Bundesverband katholischer Einrichtungen und Dienste der Erziehungshilfe (BVkE) und das Institut für Kinder- und Jugendhilfe (IKJ) waren im Rahmen der parlamentarischen Befassung zur Reform des SGB VIII im Familienausschuss des Deutschen Bundestages eingeladen.

Mittelpunkt des angeregt verlaufenen Fachgesprächs war die BVkE/IKJ-Studie „Care Leaver – stationäre Jugendhilfe und ihre Nachhaltigkeit“. Als Sachverständige nahmen für das IKJ Prof. Dr. Michael Macsenaere und für den BVkE Dr. Klaus Esser teil. Weitere Sachverständige waren Frau Dr. Kristin Teuber (SOS Kinderdorf e. V.) und Hr. Björn Redmann (Bundesnetzwerk Care Leaver Initiativen).

Aus den vorliegenden Ergebnissen der Studie lassen sich nachstehende Empfehlungen ableiten:

  • Aufrechterhaltung von Kontakten und Beziehungen;
  • Einrichtung/Finanzierung offener Anlaufstellen für Care Leaver;
  • Verbindliche Organisation einer flexiblen Nachsorge durch öffentliche Träger;
  • regelmäßige Dokumentation der Entwicklung von Care Leavern (Monitoring);
  • verbindliche Klärung der rechtlichen Zuständigkeit, z. B. Übertragung der Verantwortung an Träger der stationären Hilfe („Lotsenfunktion“).

Zukünftige Qualitätsentwicklungsinitiativen sollten diese Aspekte besonders beachten und entsprechende Rahmenbedingungen schaffen, um er-reichte Erfolge stationärer Hilfen langfristig zu sichern und den betroffenen jungen Menschen nachhaltig verbesserte Chancen auf eine faire gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen.