Kind malt mit Stiften auf Papier

Vertretungssystem KTP

Befragungen zur Vorbereitung eines Vertretungssystems in der Kindertagespflege in Felsberg und Schwalmstadt

Hintergrund

Das §23 SGB VIII Absatz 4 verpflichtet den der Träger der öffentlichen Jugendhilfe (das Jugendamt) dazu, ein Vertretungssystem für die Kindertagespflege einzurichten. Kommunen und Fachdienste stellen sich vielerorts gemeinsam dieser Herausforderung. Dabei geht es nicht nur um die Verlässlichkeit der Betreuungsform Kindertagespflege, sondern an erster Stelle um das die Qualität der Betreuung für das Kind sowie die Zusammenarbeit mit Eltern und an zweiter Stelle um Kooperationsstrukturen innerhalb der Kindertagespflege sowie mit Kindertageseinrichtungen.

Auftrag

In der Zeit von März bis August 2016 war das IKJ beauftragt den TagesElternVerein Felsberg und Schwalm-Eder e.V. in der Umsetzung dieses gesetzlichen Auftrages für die beiden Kommunen Schwalmstadt und Felsberg zu unterstützen.

Ziele

  1. Konzeptionierung und Durchführung einer Bestandsaufnahme zum Kindertagespflegeangebot und der Vertretungssituation durch Befragungen der Kindertagespflegepersonen in Schwalmstadt und Felsberg sowie der Eltern der Kinder, die in diesen Tagespflegestellen betreut werden
  2. Vorbereitung der Implementierung eines geeigneten Vertretungsmodells in den beiden Kommunen

Ergebnisse

Die Befragungen sind abgeschlossen. Die Ergebnisse wurden im Rahmen von Workshops in den beiden Kommunen vorgestellt und diskutiert. Sie dienten als Grundlage für Entscheidungen, welche Vertretungsmodelle in den genannten Kommunen erprobt werden.

Weitere Informationen

Gerne stehe ich Ihnen als Projektleitung auch persönlich für Nachfragen zur Verfügung.

Daniela Macsenaere

Fachbereichsleitung Frühe Bildung